Rechtliches

Unsere Satzung

Die Satzung regelt, wie unser Verein arbeitet — wer Mitglied werden kann, was der Vereinszweck ist und wie Entscheidungen getroffen werden. Hier findest du die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. Das rechtsverbindliche Original bekommst du als PDF.

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§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

Wir heißen „Stommelner Familienverein“, sitzen in Pulheim und arbeiten kalenderjahrweise.

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  • Vereinsname: Stommelner Familienverein
  • Eintragung ins Vereinsregister mit Zusatz „e.V.“ vorgesehen
  • Sitz: Neusser Gasse 112, 50259 Pulheim
  • Geschäftsjahr = Kalenderjahr
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§ 2
Zweck des Vereins

Wir bringen Familien in Stommeln und Umgebung zusammen und stärken den generationsübergreifenden Austausch — gemeinnützig.

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  • Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (§§ 51 ff. AO)
  • Familien in Stommeln vernetzen — Kinder, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Angehörige
  • Aktivitäten, Veranstaltungen und Freizeitangebote für Familien organisieren
  • Vernetzung und gegenseitige Unterstützung zwischen Familien fördern
  • Andere Vereine und Initiativen bei familienfreundlichen Projekten unterstützen
  • Offen für alle Familienformen und Generationen
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§ 3
Mittelverwendung

Alles Geld fließt in die Vereinszwecke — Mitglieder bekommen nichts, niemand wird begünstigt.

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  • Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
  • Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln
  • Keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen an einzelne Personen
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§ 4
Erwerb der Mitgliedschaft

Jede geschäftsfähige Person kann Mitglied werden. Minderjährige Kinder werden von ihren Eltern kostenfrei angemeldet.

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  • Mitglied werden können alle geschäftsfähigen Personen, die den Zweck unterstützen
  • Minderjährige Kinder: Anmeldung durch Erziehungsberechtigte, kostenfrei
  • Aufnahmeantrag an den Vorstand — der Vorstand entscheidet
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§ 5
Mitgliedsbeiträge

Es gibt Mitgliedsbeiträge. Die Beitragsordnung regelt Höhe und Fälligkeit — aktuell 36 € (1 Erwachsener) bzw. 54 € (2 Erwachsene) pro Jahr.

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  • Mitgliedsbeiträge werden erhoben
  • Vorstand beschließt die Beitragsordnung
  • Beitrag wird bei Eintritt fürs laufende Kalenderjahr fällig
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§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft

Austritt jederzeit — wirkt aber zum Ende des Kalenderjahres. Der Beitrag bleibt bis dahin fällig.

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  • Ende durch Austritt, Ausschluss oder Tod
  • Austritt ist jederzeit möglich
  • Wirksam wird der Austritt zum Jahresende
  • Beitrag wird nicht anteilig erstattet
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§ 7
Ausschluss von Mitgliedern

Bei schweren Verstößen kann der Vorstand einstimmig ein Mitglied ausschließen. Vorher hat das Mitglied Anhörungsrecht.

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  • Einstimmiger Vorstandsbeschluss erforderlich
  • Gründe: grober Verstoß gegen Satzung/Ziele oder Beitragsrückstand trotz Mahnung
  • Stellungnahme des Mitglieds vor dem Ausschluss
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§ 8
Organe des Vereins

Zwei Organe: die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

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  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
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§ 9
Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr. Kann auch online oder hybrid stattfinden. Einladung per E-Mail eine Woche vorher.

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  • Mindestens einmal jährlich
  • Einladung eine Woche vorher per E-Mail mit Tagesordnung
  • Beschlussfähig unabhängig von der Zahl der Anwesenden
  • Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
  • Präsenz, online oder hybrid — Vorstand entscheidet über die Form
  • Satzungsänderungen: 2/3 der abgegebenen Stimmen
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§ 10
Vorstand

Vorstand aus Vorsitzendem, Stellvertreter/in, Schatzmeister/in und Schriftführer/in. Amtszeit 2 Jahre.

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  • Erweiterter Vorstand: Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, Schatzmeister/in, Schriftführer/in
  • Vorstand nach § 26 BGB: Vorsitzende/r und Stellvertreter/in, jeweils einzeln vertretungsberechtigt
  • Beschlussfähig ab der Hälfte anwesend — auch per Text/Telefon/Video
  • Amtszeit: zwei Jahre, Wiederwahl möglich
  • Wahl in der Mitgliederversammlung, auf Antrag geheim
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§ 11
Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und kann Arbeitskreise oder Beauftragte einsetzen.

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  • Laufende Geschäfte des Vereins
  • Alles außer dem, was der Mitgliederversammlung vorbehalten ist
  • Kann Beauftragte und Arbeitskreisleiter/innen ernennen
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§ 12
Kassenprüfung

Zwei unabhängige Kassenprüfer/innen prüfen jährlich die Kasse und empfehlen die Entlastung des Vorstands.

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  • Zwei Kassenprüfer/innen, für 2 Jahre gewählt
  • Dürfen nicht Vorstandsmitglied sein
  • Prüfen Buchführung und Mittelverwendung
  • Berichten der Mitgliederversammlung und empfehlen die Entlastung
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§ 13
Kinderbeirat

Kinder haben eine eigene Stimme: Der Kinderbeirat berät bei der Planung von Angeboten.

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  • Freiwillige Beteiligung minderjähriger Vereinsmitglieder
  • Beratende Funktion
  • Wirkt insbesondere bei der Planung von Angeboten mit
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§ 14
Auflösung des Vereins

Auflösung nur mit 2/3-Mehrheit. Vermögen geht an eine gemeinnützige Körperschaft für Jugend- und Familienhilfe.

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  • Auflösungsbeschluss in der Mitgliederversammlung
  • Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen
  • Vermögen geht an eine gemeinnützige Körperschaft für Jugend- und Familienhilfe
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§ 15
Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.05.2026 in Kraft.

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  • Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.05.2026

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